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   BGH, 12.01.1994 - StB 25/93   

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BGH, 12.01.1994 - StB 25/93 (https://dejure.org/1994,19519)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1994 - StB 25/93 (https://dejure.org/1994,19519)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - StB 25/93 (https://dejure.org/1994,19519)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    § 57 Abs. 2 Versagung 1; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1989 - 3 Ws 28-29/89 - NStE Nr. 49 zu § 57 StGB) und zum Ausdruck gebracht, dass ein hoher Unrechts- und Schuldgehalt sowie gravierende Umstände einer Tat bei der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gebotenen Abwägung dazu führen können, dass keine besonderen Umstände vorliegen (Beschluss vom 12. Januar 1994 - StB 25/93 - BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 2; s. ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - Ws 564/91 - StV 1994, 252; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 1 Ws 111-112/99 - NStZ 1999, 478; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1986 - 1 Ws 396/86 - StV 1987, 353 m. krit. Anm. Böhm; OLG Frankfurt a. M.; Beschluss vom 27. Mai 1999 - 3 Ws 477/99 - NStZ-RR 1999, 340; OLG München, Beschluss vom 5. September 1986 - 1 Ws 494/86 - NStZ 1987, 74 zur alten und neuen Fassung des § 57 Abs. 2 StGB).

    Die unterschiedliche Behandlung von § 57 Abs. 1 und Abs. 2 StGB hat im Übrigen der Bundesgerichtshof auch in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 1994, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 20.07.2011 - 1 StE 3/09

    Strafvollstreckung: Prognoseentscheidung bei einer Strafrestaussetzung zur

    Maßgebend ist vielmehr, eine einzelfallbezogene, auf Sinn und Zweck des § 57 Abs. 2 StGB abstellende Gesamtschau der die Tat, die Persönlichkeit und die Entwicklung im Vollzug bestimmenden Faktoren (BGHR StGB § 57 Abs. 2 Umstände 1), wobei in diese Gesamtwürdigung auch die Schuldschwere der abgeurteilten Tat einfließt (BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 2).
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